Ortsrecht der Gemeinde Neu Wulmstorf
Ortsrecht der Gemeinde Neu Wulmstorf im Internet
Der Rat der Gemeinde erlässt Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Zur Einsicht und Nutzung insbesondere durch die Neu Wulmstorfer Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwälte und Notare wird das gesamte Ortsrecht für die dauernde Verfügbarkeit im Internet angeboten.
Die erarbeiteten Lesefassungen des Ortsrechts sind nachstehend abrufbar. Daneben besteht die Möglichkeit, Satzungen usw. über die Suche zu finden.
Kurzerläuterung zum Thema Satzung:
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass die Gemeinden für die Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen können. Den Satzungen sind auch Verordnungen und Richtlinien zuzuorden. Satzungen sind Rechtsvorschriften, die innerhalb ihres Geltungsbereiches jedermann binden, auch die Gemeinde selbst.
Der Landkreis Harburg ist als übergeordnete Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht) u.a. dafür zuständig, gemeindliche Satzungen in seinem Amtsblatt zu veröffentlichen.
(nw/mk)


Aufhebungssatzung Bplan Nr. 57 Windpark Ohlenbüttel
Dateibezeichnung: | Aufhebungssatzung Bplan Nr. 57 Windpark Ohlenbüttel |
Dateiendung: | |
Dateigröße: | 33 MB |
Stand: | 20.08.2020 |
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21629 Neu Wulmstorf
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I Fachbereich Service › I.II Fachdienst Strategische Steuerung und Entwicklung › I.II.1 Sachgebiet Zentrale Dienste (Leitung)
I Fachbereich Service › I.II Fachdienst Strategische Steuerung und Entwicklung › I.II.2 Sachgebiet Digitalisierung (Leitung)
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