Es gibt viele Möglichkeiten, das Unkraut zu bekämpfen und fast alle sind mit harter und zumeist unliebsamer Arbeit verbunden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist daher eine verlockende Versuchung, jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Aus den als Anlage beigefügten Merkblättern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen können Sie wichtige Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und den damit verbunden Gefahren entnehmen.
Was sind Pflanzenschutzmittel?
Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen. Produkte, die der Bekämpfung von Pflanzen wie unerwünschten Ackerbegleitkräutern dienen, zählen ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln. Vielfach wird anstatt Pflanzenschutzmittel häufig auch der Begriff Pestizide verwendet.
Pflanzenschutzmittel wird viel in der Landwirtschaft also großflächig und in verhältnismäßig großen Mengen in die Umwelt ausgebracht, um Pflanzen vor Schadorganismen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren) zu schützen. Pflanzenschutzmittels wirken toxisch auf diese Schadorganismen. Allerdings ist die Wirkung der meisten Mittel nicht auf diese beschränkt. Es können auch andere Tier- und Pflanzenarten geschädigt werden.
Wo darf man Pflanzenschutzmittel anwenden?
Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen und im Übrigen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen.
Auf anderen Flächen, z. B. Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind Pflanzenschutzmittel tabu.
Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer.
(nw/sk)