Nachstehende Beschlüsse, sind vom Gemeinderat im Umlaufverfahren nach § 182 Abs. 2 NKomVG zum 12.02.2021 gefasst worden. Diese Beschlüsse werden nach § 182 Abs. 2 NKomVG hiermit veröffentlicht.
Ohne TOP-Nr. / Auswirkungen des Corona-Virus: Erlass der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Einrichtungen zur Kindestagesbetreuung und in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) ab dem 16. Dezember 2020
Vorlage: VO/21/03421
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
a) die Elternbeiträge für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - außerhalb der regulären Schließzeiten auf Grund der Weihnachtstage und des Jahreswechsels - nur in Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuung zu erheben und im Übrigen zu erlassen.
b) die Elternbeiträge für die Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 und gegebenenfalls ab dem 1. Februar 2021 nur in Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuung zu erheben und im Übrigen zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Zu a) und b):
Einstimmig dafür.
Ohne TOP-Nr. / Kompensation von Einnahmeverlusten der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung und in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) bei Erlass von Elternbeiträgen ab dem 16.12.2020/11.01.2021
Vorlage: VO/21/03426
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die bei Erlass von Elternbeiträgen eintretenden Einnahmeverluste bei der Kindertagesbetreuung
a) bei den Kindertagesstätten über den jährlichen Defizitausgleich und
b) bei den Schülerbetreuungsvereinen (HeideMoor, Vossy Kinners und Pädagogischer Mittagstisch in Elstorf) mit monatlichen Pauschbeträgen und Rückerstattung der tatsächlichen Einnahmen an die Gemeinde (Spitzabrechnung)
abzurechnen.
Abstimmungsergebnis:
Zu a) und b):
Einstimmig dafür.
(nw/tst)