Seit dem 01. September 2014 gibt es die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und bequem von zu Hause oder aus dem Büro ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen. Voraussetzung für die Nutzung dieser neuen Funktionalität ist der Einsatz des neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und eines Kartenlesegerätes. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können Sie Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister unter dem unten angegeben Link beantragen.
Sollte bereits ein neuer Personalausweis vorhanden, die Online-Ausweisfunktion jedoch noch nicht aktiviert haben sein, kann die Freischaltung im Sachgebiet Meldewesen im Rathaus gegen eine Gebühr von 6,00 € erfolgen.
Näheres zum Onlineverfahren kann der unten stehend beigefügten Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz entnommen werden.
(nw/sb-nw/mk)