Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanänderung© Gemeinde Neu Wulmstorf Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neu Wulmstorf hat die Entwürfe zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Bahnhof" mit örtlichen Bauvorschriften am 05.09.2017 gebilligt. Außerdem wurden weitere verfahrensleitende Beschlüsse gefasst, so auch, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten zu informieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch findet nunmehr am
Mittwoch, den 14. März 2018 um 19.00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf
statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert werden und soll gleichzeitig allen Interessierten schon zu Beginn der Verfahren die Möglichkeit eröffnen, sich umfassend zu unterrichten. Im Plangebiet sollen voraussichtlich 240 Wohnungen zur Miete gebaut werden. Außerdem sollen bahnseitig Flächen für Handel, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe entstehen. Auch die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte ist geplant.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Dann besteht nochmals die Gelegenheit, sich zu informieren und Anregungen vorzubringen.
(nw/kg-nw/sly)
Datum:
Mi, 14.3.2018 19 Uhr - Mi, 14.3.2018 Uhr