Darauf weist Oliver Waltenrath hin, Klimaschutzmanager des Landkreises Harburg.
Insgesamt 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten, maximal 40.000 Euro, können die Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerlast abziehen. Die Steuerermäßigung ist nur möglich, wenn die Sanierungskosten nicht anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Dabei sind im ersten und zweiten Jahr nach der Sanierung jeweils sieben Prozent der Kosten absetzbar (maximal 14.000 Euro), im dritten Jahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro). Zusätzlich sind die Kosten für Energieberater zu 50 Prozent absetzbar.
Energetische Maßnahmen sind:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage. Für den Einbau einer Ölheizung ist der Steuerbonus nicht möglich. Für Gasheizungen ist der Steuerbonus nur möglich, wenn diese "Renewable Ready" sind, das heißt, wenn innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien kombiniert werden
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Um den Steuerbonus für Sanierungen zu nutzen, geben Hausbesitzer die förderfähigen Kosten in ihrer Einkommenssteuererklärung an. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme durch den Fachbetrieb. Wichtig ist außerdem, dass Sanierer in der Zeit, in der sie vom Steuerbonus profitieren, das entsprechende Haus selbst bewohnen. Ob im Einzelfall Förderung oder Steuerbonus besser passt, sollte jeder genau überprüfen und im Einzelfall mit dem Steuerberater besprechen.
Die Neuregelung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes. Um die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, muss die Sanierungsrate des gesamten Gebäudebestandes in Deutschland von derzeit 1 auf mindestens 1,5 Prozent im Jahr ansteigen. Denn bis 2050 soll der Primärenergieverbrauch im Gebäudebereich um 80 Prozent sinken und so ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Neben Maßnahmen zur Wärmedämmung sind es vor allem Investitionen in effiziente und innovative Heizungstechnik, die zu deutlichen Energieeinsparungen führen.
„Das lohnt sich für Umwelt und Geldbörse gleichermaßen“, sagt Oliver Waltenrath. „Gerade in der Wärmeversorgung von Gebäuden liegt noch erhebliches Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz.“ Er weist darauf hin, dass immerhin knapp 30 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs auf Gebäude entfällt. Insgesamt wenden die Deutschen für Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung und Kühlung in Gebäuden jährlich rund 73 Milliarden Euro auf. „Da gibt es viel Einsparpotenzial.“
Wer Fragen zu Förderangeboten hat oder einen Überblick über sämtliche Klimaschutz-Serviceangebote für den Landkreis Harburg sucht, für den gibt es die virtuelle Energieagentur der Kreisverwaltung www.energiewegweiser.de. Ansprechpartner sind auch Oliver Waltenrath und sein Team bei der Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Harburg, Telefon 04171 – 693641.