Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung darf 20 Jahre lang nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum an Eigenleistung: soll 25 % der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % betragen.
- Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
- Neubau
- Ausbau/Umbau oder Erweiterung
- energetische Modernisierung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich sonst noch wissen?
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Bauen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude B Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: 04171 693-0 Telefax: 04171 693-99600 E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: http://www.bauen.landkreis-harburg.de | Anfahrt über Schlossring 12! |
Externe Behörden
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover Telefon: 0511 30031-497 Telefax: 0511 30031-300 E-Mail: info@nbank.deHomepage: http://www.nbank.de | |
KfW BankengruppePalmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 74310 Telefax: 069 74312944 E-Mail: info@kfw.deHomepage: http://www.kfw.de | |
KfW Niederlassung BerlinCharlottenstraße 33/33a 10117 Berlin Telefon: 030 202640 Telefax: 030 202645188 E-Mail: info@kfw.deHomepage: http://www.kfw.de | |
KfW Niederlassung BonnLudwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn Telefon: 0228 8310 Telefax: 0228 8319500 E-Mail: info@kfw.deHomepage: http://www.kfw.de |
Termine in Neu Wulmstorf
- Do, 28.02.2019, 19:00 - 21:00 UhrVorsorgevollmacht, Betreuungs- & PatientenverfügungFamilienzentrum Neu Wulmstorf: VerwaltungsaußenstelleLokales Bündnis für Familie
- Do, 28.02.2019, 19:30 UhrSitzung des Rates der Gemeinde Neu WulmstorfBahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf, Ratssaal, RathausRat der Gemeinde Neu Wulmstorf
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Regionale Termine
- Sa, 23.02.2019, 10:00 Uhr
Fahrradtour nach HittfeldTreffpunkt MarstallADFC
- Sa, 23.02.2019, 18:00 Uhr
Omaha Turnier - PokerBlue Night Lounge, Rathausstraße 44, 21423 Winsen (Luhe)Pokerclub „All In“ Winsen/Luhe e. V.
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