Die Gemeindeverwaltung ist für Sie da - aber anders als früher.
Bis auf Weiteres wird es keinen allgemeinen Besucherzugang mit Öffnungszeiten ins Rathaus und in die Außenstelle im Familienzentrum geben.
Zum Schutz aller - der Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, und der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter - werden die Kontakte gezielt gesteuert. Es wird daher ausschließlich mit Terminvereinbarungen gearbeitet.
Abstandsregelungen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gegen den Coronavirus und die gesteigerte Priorisierung des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen eine zentrale Rolle ein.
Im Rathaus und im Familienzentrum besteht nicht die Möglichkeit, wie z.B. in großen Baumärkten und Geschäften, den Zugang zu organisieren und zu kontrollieren. Ferner können Gebäude-bedingt keine "Einbahnstraßen"-Regelungen ergriffen werden.
Wie erreichen Sie das Rathaus-Team zwecks Terminvereinbarung?
Einen Termin beim Einwohnermeldewesen können Sie direkt online buchen, für alle weiteren Anfragen Nutzen Sie bitte das Internetformular.
Die beiden Servicelinks finden Sie am Ende dieser Meldung.
Werktäglich sind wir
von 8 bis 16 Uhr, freitags bis 12.15 Uhr
telefonisch erreichbar: 040 – 700 78 0 oder
schreiben Sie uns per E-Mail unter der Adresse corona@rh-neu-wulmstorf.de an.
Briefanschrift:
Gemeinde Neu Wulmstorf
Bahnhofstraße 39
21629 Neu Wulmstorf
Wichtige Formulare werden im Foyer des Rathauses ausgelegt, das Foyer bleibt für die Öffentlichkeit zugänglich.
Es wird darum gebeten, ausgefüllte Formulare in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen oder postalisch zuzusenden.
Regelung beim Betreten des Rathauses und der Außenstelle "Familienzentrum"
Auch Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung müssen ab sofort beim Zutritt ins Rathaus und auf dem Weg zur Wahrnehmung des vorher vereinbarten Besprechungstermins Mund-Nasen-Schutz tragen.
Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt also "Maskenpflicht".
Bei dem Mund-Nasen-Schutz kann es sich um eine selbst genähte Maske handeln, auch ein Schal oder ein Tuch sind zulässig.
(NW/Bj)