Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Die jeweiligen Schritte sind chronologisch dargestellt.
- Aufstellungsbeschluss
Die Grundlage für die Aufstellung eines Bauleitplanes ist der sog. Aufstellungsbeschluss. Dieser Beschluss wird durch den Verwaltungsausschuss oder den Gemeinderat gefasst. Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Bekanntmachung über den Beschluss gem. § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Aus dieser Bekanntmachung geht hervor, dass die Gemeinde beabsichtigt, einen Bauleitplan aufzustellen bzw. zu ändern. Weiterhin wird aus der Bekanntmachung ersichtlich, wo die Aufstellung bzw. Änderung erfolgen soll. Der Aufstellungsbeschluss wird im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Neu Wulmstorf veröffentlicht. - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, sind über die Planungsabsicht zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Die Pflicht der Gemeinde Neu Wulmstorf, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligen zu müssen, ergibt sich aus § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches. - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Außerdem ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. Dies passiert in der Regel im Rahmen einer Informationsveranstaltung, in der allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, sich frühzeitig über das Verfahren zu informieren und eigenen Anregungen einzubringen. Der Termin für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Neu Wulmstorf öffentlich bekannt gemacht. - Entwurfsbearbeitung
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden sind, werden die eingegangenen Anregungen geprüft. Soweit es erforderlich ist, werden Änderungen an dem Bauleitplanentwurf vorgenommen. - Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Im nächsten Schritt werden die überarbeiteten Planunterlagen erneut von den politischen Gremien beraten. Der Gemeinderat fasst abschließend einen Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. - Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wird mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Neu Wulmstorf bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgt über einen Zeitraum von einem Monat. Die Planunterlagen können während dieser Zeit von allen Interessierten während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden. Gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches kann während dieser Zeit jedermann seine Anregungen zum Bauleitplanverfahren einbringen. - Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Parallel zu der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gemäß § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches haben die Beteiligten ihre Stellungnahme innerhalb eines Monats abzugeben. - Prüfung der eingegangenen Anregungen
Im folgenden Schritt werden die eingegangenen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit dies erforderlich ist, in die Planunterlagen eingearbeitet. - Beschluss über die Abwägung/Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss
Nun beraten die politischen Gremien über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und über den Satzungsbeschluss bzw. Feststellungsbeschluss. Schlussendlich muss der Rat einen Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sowie den Feststellungsbeschluss (gilt für den Flächennutzungsplan) bzw. den Satzungsbeschluss (gilt für Bebauungspläne) fassen. - Inkrafttreten des Bauleitplanes
Gemäß § 6 Absatz 1 des Baugesetzbuches bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, im Falle der Gemeinde Neu Wulmstorf also der Genehmigung durch den Landkreis Harburg. Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, bedürfen keiner weiteren Genehmigung.
Gemäß §§ 6 Absatz 5 und 10 Absatz 3 des Baugesetzbuches sind sowohl der Feststellungsbeschluss als auch der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt sowohl im Amtsblatt für den Landkreis Harburg als auch im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Neu Wulmstorf. Durch die Veröffentlichung wird der Bauleitplan rechtsverbindlich.
Nach Abschluss des Verfahrens sind sowohl der Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht als auch der Bebauungsplan mit Begründung zur Einsicht bereitzuhalten, über den Inhalt der Bauleitpläne ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Wenn Sie einen Termin zur Einsichtnahme in einen Bebauungs- oder Flächennutzungsplan vereinbaren möchten, wenden Sie sich gerne an einen der genannten Sachbearbeiter. Selbstverständlich können Sie auch gerne ohne vorherige Terminabsprache während der Öffnungszeiten des Rathauses alle Bebauungs- und Flächennutzungspläne einsehen.
(nw/sly)
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