Sie sind hier: Rat & Verwaltung / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

öffentliche Beschlussvorlage - VO/19/03116-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung für den Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die 4. Änderung der Richtlinie zur Bemessung von Elternbeiträgen bei Unterbringung von Kindern in Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, die durch die Gemeinde Neu Wulmstorf bezuschusst werden, entsprechend der Variante „Aktuell“ zu beschließen. Die Kappungsgrenze entfällt zukünftig/liegt bei…..

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig         _____dafür _____dagegen _____Enthaltungen

 

Beschlussempfehlung für den Rat

Der Rat beschließt die 4. Änderung der Richtlinie zur Bemessung von Elternbeiträgen bei Unterbringung von Kindern in Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, die durch die Gemeinde Neu Wulmstorf bezuschusst werden, entsprechend der Variante „Aktuell“ zu beschließen. Die Kappungsgrenze entfällt zukünftig/liegt bei…..

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig         _____dafür _____dagegen _____Enthaltungen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Inhaltlich wird auf die Vorlage VO/19/03116 verwiesen. In der Sitzung des Jugendausschusses am 05.09.2019 bestand Einvernehmen darüber, dass die Variante „Aktuell“ die Grundlage für die weiteren Beratungen bilden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die finanziellen Auswirkungen für die folgenden Kappungsgrenzen darzustellen:

 

a)      keine Kappungsgrenze

b)      Kappungsgrenze bei monatlich 525,-€

c)      Kappungsgrenze beim Beitrag für 35 Betreuungsstunden

d)      Kappungsgrenze beim Beitrag für 40 Betreuungsstunden.

 

Die gewünschten Übersichten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen für die verschiedenen Varianten ist jeweils nur eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Betrachtung. Die Veränderungen ab Stufe 9 können nur eingeschränkt dargestellt werden, da bisher keine Einkommensnachweise vorgelegt werden mussten. In den zur Verfügung gestellten Übersichten wurde deshalb angenommen, dass alle Beitragszahler weiterhin der Stufe 9 zugeordnet werden. Der ermittelte Wert kann deshalb nur zur groben Orientierung dienen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird weiterhin eine Kappung bei 525,- € favorisiert. Bei der Anwendung dieser Variante wären aktuell nur die Eltern, die sich ohnehin in Stufe 9 befinden, betroffen. Für die Träger wäre der Verwaltungsaufwand bei dieser Variante am niedrigsten.

 

Bei den Kappungsgrenzen bei einem Beitrag für 35 bzw. 40 Stunden würden all die Eltern begünstigt werden, die ihre Kinder relativ lange betreuen lassen. Diese Varianten könnten dazu führen, dass es ab der Kappungsgrenze für die Eltern kostenneutral möglich ist, ihr Kind wesentlich länger betreuen zu lassen. Dies könnte wiederum begünstigen, dass der Bedarf in diesem Bereich weiter ansteigt. Im Elementarbereich wäre die Betreuung dann auch über 8 Stunden täglich hinaus beitragsfrei. Für die Träger entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand, da die Beiträge sich über alle Stufen hinweg ändern können. Die Gemeinde erstattet keine Verwaltungskosten an die Träger.

 

Das komplette Streichen der Kappungsgrenze wäre aus haushaltsrechtlicher Sicht zwar zu begrüßen, aus Sicht der Verwaltung wird es jedoch als äußerst fragwürdig eingestuft, einzelnen Familien in Hinblick auf die angestrebte Familienfreundlichkeit der Gemeinde solch massive Beitragssteigerungen zuzumuten.

 

Die Umsetzung der geänderten Richtlinie sollte erst zum nächsten Kindergartenjahr erfolgen. Dann hätten sowohl die Träger als auch die betroffenen Eltern Zeit, sich auf die anstehenden Änderungen einzustellen.

 

Der angepasste Text der Richtlinie wird, sofern der Verwaltungsausschuss sich für eine der dargestellten Varianten ausspricht, rechtzeitig zur Ratssitzung zur Verfügung gestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die exakten finanziellen Auswirkungen können nicht beziffert werden, da die beigefügte Betrachtung nur eine Momentaufnahme für das aktuelle Kindergartenjahr darstellt. Die möglicherweise durch die weiteren Stufen zu erwarteten Mehreinnahmen können nicht genau ermittelt werden, da aktuell kein Einkommensnachweis zu erbringen ist, wenn eine Zuordnung zu Stufe 9 erfolgt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...