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ALLRIS - Vorlage

öffentliche Beschlussvorlage - VO/16/02324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt der Gemeinde Neu Wulmstorf empfiehlt:

a)      Die Ergebnisse der Abfrage sowie vorgestellten Vorschläge gem. Sachverhalt unter Einbeziehung des Diskussionsergebnisses als Grundlage für den Abschluss städtebaulicher Vereinbarungen zu befürworten.

b)      Den Bürgermeister zum Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge zu ermächtigen.

c)      Nach Abschluss der für eine Planung erforderlichen städtebaulichen Verträge die Entwurfsplanung für die Aufstellungsbeschlüsse hinsichtlich einer Änderung des F.-Planes und B.-Planes Nr. 47 zu fertigen und zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig         _____dafür _____dagegen _____Enthaltungen

 

 

Beschlussempfehlung für den Verwaltungsausschuss

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neu Wulmstorf beschließt:

a)      Die Ergebnisse der Abfrage sowie vorgestellten Vorschläge gem. Sachverhalt unter Einbeziehung des Diskussionsergebnisses als Grundlage für den Abschluss städtebaulicher Vereinbarungen zu befürworten.

b)      Den Bürgermeister zum Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge zu ermächtigen.

c)      Nach Abschluss der für eine Planung erforderlichen städtebaulichen Verträge die Entwurfsplanung für die Aufstellungsbeschlüsse hinsichtlich einer Änderung des F.-Planes und B.-Planes Nr. 47 zu fertigen und zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig         _____dafür _____dagegen _____Enthaltungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf hat sich am 28.11.2013 aufgrund der starken Veränderungen des Ortsbildes von Mienenbüttel mit dem B.-Plan 47 grundsätzlich beschäftigt und den Bürgermeister beauftragt, eine Änderung zu prüfen. Hierzu sollte eine Abfrage bei den Grundstückseigentümern erfolgen, um zu klären, ob Interesse an einer Anpassung des B-Planes Nr. 47 besteht.

 

Diese Abfrage wurde im Rahmen einer Eigentümerversammlung am 24.06.2015 durch die Verwaltung unter Anwesenheit von 39 weiteren Personen vorgenommen (s. beigefügtes Protokoll). Während der Versammlung wurde den Eigentümern mit Frist zum 15.08.2015 die Möglichkeit eingeräumt, sich zudem schriftlich zu Ihren Änderungswünschen zu äußern. Von dieser Möglichkeit haben bis dato 9 Grundstückseigentümer Gebrauch gemacht.

Die Ergebnisse aus der Eigentümerversammlung und die eingegangen schriftlichen Vorschläge wurden in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher gesichtet und im Hinblick auf die städtebauliche Sinnhaftigkeit besprochen.

 

Bei der Auswahl der Flächen ist zunächst eine grobe Vorbetrachtung ohne Rücksicht auf Topografie u. dgl. mit folgendem Ergebnis erfolgt:

 

- Begründung zu Fläche 1a) / Vorschlag Anlieger 1

Eine Fläche mit einem Bauplatz als Verlängerung zum Bolzplatz. Der Bolzplatz selbst wird wegen Belastungen im Boden jedoch nicht als Geltungsbereich für die neuen Pläne in Erwägung gezogen. Die Erschließung muss dann über das Grundstück des Anliegers 1 mit einer Privatstraße erschlossen werden.

 

- Begründung zu Fläche 1b) / Vorschlag Anlieger 1

Die Flurstücke 167/1 und 6/9 werden voll und das Flurstück 166/1 wird teilweise als Erweiterungsfläche vorgeschlagen. Das Grundstück 166/1 wird nur teilweise und das Grundstück 6/11 wird nicht vorgeschlagen, da gem. RROP 2025 des Landkreises Harburg kein Zusammenwachsen von Dorfgebieten gewünscht ist. Die Erschließung der Fläche 1b) würde über die Straße „Zum Tannenhof“ erfolgen.

 

- Begründung zu Fläche 2 / Vorschlag Anlieger 2

Diese Fläche wird für eine Entwicklung positiv beurteilt, da das Potential von Mienenbüttel eher westlich der B3 gesehen wird. Die Aufteilung der Fläche in einzelne Grundstücke ist später zu klären.

 

- Begründung zu Fläche 3 / Vorschlag Bürgermeister

Diese Fläche mit einem Bebauungsplan zu überplanen drängt sich aufgrund der zu entwickelnden Flächen 1b) und 2 auf. Zudem ließe sich diese Fläche nach Westen hin bei weiterem Bedarf schnell und ohne großes Aufheben schrittweise erweitern.

 

- Begründung zu unberücksichtigten Anträgen / Vorschläge Anlieger 4 bis 7

Die Anlieger 4 bis 7 haben sich gegen die beabsichtigte Bauleitplanung ausgesprochen. Aufgrund der Ergebnisse des erwähnten Prüfauftrages ist eine 0-Lösung nicht zu empfehlen.

 

- Begründung zum noch unberücksichtigtem Antrag / Vorschlag Anlieger 8

Der Anlieger 8 wünscht eine Änderung der Baugrenzen in der „Oldendorfer Straße“. Dieser Vorschlag wird positiv gesehen, jedoch soll nicht pauschal, sondern erst nach einer Besichtigung der „Oldendorfer Straße“ über die Anpassung der Baugrenzen entschieden werden.

 

- Begründung zum unberücksichtigtem Antrag / Vorschlag Anlieger 9

Der Anlieger 9 wünscht sich eine Verschiebung des geplanten Spielplatzes, der bisher östlich an der Straße „Zum Butterberg“ geplant ist. Aus fachlicher Sicht sollte der Spielplatz zentral angelegt werden. Damit käme nur eine Verschiebung auf die westliche Seite der Straße „Zum Butterberg“ in die Fläche 3 in Frage, sofern diese Fläche überplant werden soll. Da der Anlieger 9 auch Eigentümer der Fläche 3 ist, bleibt die „Belastung“, die durch die Spielplatzfläche entsteht, angemessen verteilt.

 

Aufgrund der eingegangenen Änderungsvorschläge empfiehlt der Bürgermeister grundsätzlich eine Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 einzuleiten. Zudem soll bei dieser Gelegenheit der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes weitestgehend (bis auf tatsächlich aktive, landwirtschaftliche Betriebe) von MD (Dorfgebiet) auf WA (Allgemeines Wohngebiet) verändert werden, um auch hier eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Zuvor ist jedoch der Abschluss entsprechender städtebaulicher Vereinbarungen, die Klärung der angesprochenen offenen Fragen und die Fertigung der jeweils ersten Änderungsentwürfe erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten tragen die einzelnen Vorhabenträger für Ihre jeweiligen Flächen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit Folgekostenregelung. Für die Fassung entsprechender Aufstellungsbeschlüsse sind dafür bereits städtebauliche Leistungen zur Fertigung der ersten Änderungsentwürfe erforderlich. Die Höhe der Folgekosten können derzeit noch nicht beziffert werden, da die Anzahl der zu entwickelnden Wohneinheiten noch unklar ist.

 

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Anlagen

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